Eingetragene Partner_innen wurden in Deutschland 2010 bei der Grunderwerbssteuer mit Ehepartner_innen gleichgestellt. Die rückwirkende Gleichstellung schloss die Regierungskoalition aus CDU und FDP damals aus, denn man könne sich beim Erwerb eines Grundstückes frei für oder gegen den Erwerb entscheiden, wie die wenig überzeugende Begründung lautete. "Wir hatten es bisher nicht für möglich gehalten, dass staatstragende Parteien die Benachteiligung von Minderheiten damit rechtfertigen, dass die Betroffenen ja auf ihre Rechte verzichten könnten", schrieb der deutsche Lesben- und Schwulenverband LSVD in seiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte die Regelung für verfassungswidrig und gab bis zum 31. 12. 2012 Zeit, den Rechtsbruch zu korrigieren.
Das deutsche Steuerrecht sieht beim Erwerb eines Grundstückes vom Ehegatten bzw. der Ehegattin eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer vor. Die gleiche Begünstigung gilt auch, wenn ein Grundstück im Zuge eines Scheidungsverfahrens dem Expartner bzw. der Expartnerin übertragen wird. Bei der Schaffung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Jahr 2001 wurden die steuerlichen Vorschriften nicht angeglichen, Lebenspartner_innen galten steuerrechtlich weiterhin als Singles. Einige dieser Ungleichbehandlungen wurden im Laufe der folgenden Jahre vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, das immer deutlicher erklärte, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Ehepaaren und Lebenspartner_innen unzulässig ist, soferne es dafür nicht eine besonders gute Begründung gibt. Ein bloßer Verweis auf die im Grundgesetz verankerte besondere Schutzwürdigkeit der Ehe reicht als Begründung jedenfalls nicht aus.
Bei der Einführung des Jahressteuergesetz 2010 wurden Lebenspartner_innen hinsichtlich Erbschaftssteuer mit Ehepartner_innen rückwirkend ab 1. August 2001 gleichgestellt, weil das Bundesverfassungsgericht dies so angeordnet hat. Die im gleichen Gesetz erfolgte Gleichstellung bei der Grunderwerbssteuer erfolgte hingegen ex nunc, was von Expert_innen schon damals als bedenklich bezeichnet wurde. Nach wie vor nicht gleichgestellt sind Lebenspartner_innen im Einkommenssteuerrecht.
Die Entscheidung: 1BvL 16/11 vom 18. Juli 2012
Links: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-062.html (Pressemitteilung v. 08. August 2012)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001611.html (Entscheidung im Volltext)
http://lsvd.de/1789.0.html (Presseaussendung des LSVD)
http://diestandard.at/1343744242956/Steuer-Benachteiligung-homosexueller-Partner-illegal
http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=2491&Itemid=1
http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=2492&Itemid=1