Vom Rechtskomitee Lambda erreicht uns folgende Nachricht: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die Valida Pension AG verweigert sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt als diskriminierend festgestellt. Die Valida muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.
H.R. war jahrelang bei der Austria Tabak AG angestellt und bezieht von der Valida Pension AG eine entsprechende Betriebspension. Nachdem sein Partner G.W. und er ihre langjährige Partnerschaft eintragen haben lassen, wollte H.R. sichergehen, dass sein Partner, sollte er vor ihm versterben, entsprechend abgesichert ist.
Auf seine Anfrage hin erklärte Valida jedoch unmissverständlich und kategorisch, dass sie seinem Partner keine Witwerpension zahlen werde; bloß weil er ein Mann ist und keine Frau. Eine Hinterbliebenenpension stünde nur überlebenden Ehegatten offen. Auch der Hinweis auf die (von RKL-Präsident Graupner erstrittenen) Urteile des EuGH in den Fällen Tadao Maruko v. Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (2008) und Jürgen Römer v Stadt Hamburg (2011) ließ Valida unbeeindruckt.
H.R. klagte und auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien pocht Valida auf das (vermeintliche) Recht, gleichgeschlechtliche Paare zu benachteiligen. Die Valida Pension AG ist eine der bedeutendsten Pensionskassen Österreichs. So fungiert sie nicht nur als Pensionskasse der Austria Tabak AG, sondern beispielsweise auch als Pensionskasse mehrerer österreichischer Universitäten, des ORF und der Stadt Graz (http://www.valida.at/DE/%c3%9cber%20Valida/Referenzen/Referenzkunden.aspx).
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat sie mit einem soeben zugestellten Urteil in die Schranken gewiesen. Hinterbliebenenpension sind auch an überlebende eingetragene PartnerInnen zu bezahlen, unter den gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe wie an überlebende EhepartnerInnen (ASG Wien 10.04.2012, 22 Cga 187/11x). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Valida kann an das Oberlandesgericht Wien berufen.
"Es ist bemerkenswert, dass ein derart renommiertes Unternehmen nicht nur gleichgeschlechtliche Paare offen diskriminiert, sondern sich sogar gegen den Gerichtshof der Europäischen Union stellt", sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt des Klägers Dr. Helmut Graupner, "Wieder einmal musste ein homosexuelles Paar den Gerichtsweg beschreiten, um seine fundamentalen Grundrechte durchzusetzen". Quelle: Newsletter des RKL vom 2. August 2012
Links: http://www.rklambda.at
http://www.graupner.at