Sunday, 25. March 2012
Chilenische Lesbe erhält nach 8 Jahren Sorgerecht zurück
Gegen diese diskriminierende Entscheidung zog Karen Atala, da der innerstaatliche Instanzenzug ausgeschöpft war, vor den Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (IAGMR). Das Verfahren dort zog sich über mehrere Jahre, unter anderem deshalb, weil zunächst versucht wurde, eine einvernehmliche Lösung zwischen der Antragstellerin und dem chilenischen Staat zu finden. Im Oktober 2007 gab Atala das Scheitern der Vergleichsverhandlungen bekannt, im Juli 2008 sprach die Inter-Amerikanische Kommission für Menschenrechte aus, dass Atalas Antrag zulässig ist und im Herbst 2009 gab die Kommission eine - nicht bindende - Entscheidung heraus, in der sie erklärte, dass eine Diskriminierung vorliegt und den chilenischen Staat aufforderte, Abhilfe zu schaffen. Da dies nicht passierte, ging der Fall weiter vor den IAGMR - es war der erste Fall in der Geschichte des Gerichtshofs, in dem es um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ging. Die Entscheidung wurde auch deshalb von LGBT-Rechtsgruppen mit Spannung erwartet.
Im vergangenen August hörte der Gerichtshof die Argumente der Parteien, am 24. Februar 2012 erging die Entscheidung, die am 21. März (auf Spanisch) veröffentlicht wurde. Die zentralen Punkte daraus:
- Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sind durch die Amerikanische Menschenrechtskonvention geschützt (Art. 1, Abs. 1 "other social condition")
- Sorgerechtsfälle sind nach dem Kindeswohl zu entscheiden. Gefahren das Kindeswohl müssen real und bewiesen, nicht spekulativ und bloß vorgestellt sein. Spekulationen, Annahmen, Stereotype, Verallgemeinerungen ... im Hinblick auf bestimmte überlieferte Familienkonzepte sind nicht zulässig. Die abstrakte Berufung auf das Kindeswohl, ohne konkreten Beweis einer Gefahr, kann die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung nicht rechtfertigten. Vorurteile über die Eigenschaften, das Verhalten oder die Charakteristika homosexueller Personen oder den Einfluss welche diese möglicherweise auf Mädchen und Buben haben könnten, sind bei der Entscheidung über das Kindeswohl nicht zulässig.
- Die gesellschaftliche Diskriminierung, mit der die Kinder möglicherweise konfrontiert sein könnten - egal ob bewiesen oder nicht - ist kein Grund für eine Änderung des Sorgerechts. Ergänzend sagte der Gerichtshof, es sei Aufgabe des Staates, den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, sonst bestünde die Gefahr, dass bestimmte menschenrechtswidrige Diskriminierungen legitimiert und konsolidiert würden.
- Zum Nachweis, dass eine bestimmte Sorgerechtsentscheidung nicht auf Diskriminierung beruht, muss der Staat beweisen, dass den Kindern eine "konkrete, spezifische und reale Gefahr" droht. Im Fall hatte der oberste Gerichtshof von Chile zwar mit dem Kindeswohl argumentiert, aber keinen Beweis darüber aufgenommen, ob die Mädchen einen Schaden dadurch erlitten, dass die Partnerin der Mutter im gemeinsamen Haushalt lebte.
- Das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung umfasst auch das Recht, der sexuellen Orientierung entsprechend zu leben, also auch, mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen zu leben. Der IAGMR kritisierte die Entscheidung des chilenischen Höchstgerichts, welches Karen Atala aus ihrer Lebensgemeinschaft mit ihrer Partnerin einen Vorwurf gemacht hatte. Die Lebensentscheidungen einer Mutter einzuschränken, würde bedeuten, sie auf eine "traditionelle" Rolle von Frau und Mutter festzulegen, so der IAGMR.
- Die Amerikanische Menschenrechtskonvention enthält kein "bestimmtes, abgeschlossenes Konzept der Familie". Der oberste Gerichtshof Chiles irrte also, wenn er in seiner Entscheidung annahm, dass die Mädchen in einer "normal strukturierten Familie" aufwachsen müssten. Vielmehr ist das Konzept des Familienlebens nicht auf die Ehe reduziert, sondern soll auch andere Familienbande umfassen, wo Menschen ihr Leben außerhalb einer Ehe teilen.
Der IAGMR stellte Verletzungen nicht nur des Diskriminierungsverbots, sondern auch des Rechts auf Privatheit, auf Familienleben und des Rechts auf ein gesetzmäßiges Verfahren fest. Verletzt ist nicht nur Karen Atala, sondern auch die drei Töchter, denen die Möglichkeit des Zusammenlebens mit der Mutter vorenthalten wurde und die im Verfahren vor den chilenischen Gerichten nicht einmal angehört wurden.
Mutter und Kinder erhielten Schadenersatz (in der Höhe von insgesamt 50.000 US-Dollar) und den Ersatz der Verfahrenskosten zugesprochen. Außerdem muss der chilenische Staat die Kosten für eine psychologische Betreuung übernehmen, wenn Karen Atala oder eine der Töchter eine solche in Anspruch nehmen wollen. Anders als zuvor die Kommission, gab der Gerichtshof aber keine Empfehlungen oder Forderungen an den chilenischen Gesetzgeber ab. Für die konkrete Sorgerechtsentscheidung hat der IAMGR keine Zuständigkeit. Ob nach Wegfall der höchstinstanzlichen Entscheidung jene des Berufungsgerichts wieder in Kraft tritt, in der das Sorgerecht der Mutter zugesprochen worden war oder ob ein neues Verfahren nötig ist, geht aus den bisherigen Medienberichten nicht hervor.
Die Links werden in den nächsten Tagen noch ergänzt!
Links: http://www.libertadespublicas.org/wp-content/uploads/2012/03/seriec_239_esp-1.pdf (die Entscheidung, auf Spanisch)
http://www.nycbar.org/44th-street-blog/2012/03/23/ruling-in-karen-atala-v-chile/
http://www.pinknews.co.uk/2011/08/25/inter-american-court-of-human-rights-hears-landmark-lesbian-custody-case/
http://www.iglhrc.org/cgi-bin/iowa/article/pressroom/pressrelease/1502.html
http://beyondstraightandgaymarriage.blogspot.com/2012/03/inter-american-court-of-human-rights.html
Berichte über frühere Verfahrensschritte:
http://www.nytimes.com/2006/07/20/world/americas/20chile.html Lesbian Judge Fights Chilean Court For Taking Her Children, New York Times, 20. Juli 2006
http://www1.umn.edu/humanrts/cases/42-08.html Karen Atala and Daugthers v. Chile, 1271-04, Report 42/08, Inter-American Court of Human Rights, 23. Juli 2008
http://iglhrc.wordpress.com/2010/04/20/atala%E2%80%99s-win-in-the-inter-american-human-rights-commission-%E2%80%93-a-victory-for-all/
http://iglhrc.wordpress.com/2011/08/23/observations-and-meanings-from-the-first-ever-lgbt-specific-case-heard-by-the-inter-american-court-of-human-rights-karen-atala-and-daughters-against-the-state-of-chile/
http://www.advocate.com/News/Daily_News/2011/08/25/Lesbian_Mom_Who_Court_Said_Was_Unfit_Has_One_Last_Chance/
http://www.icj.org/default.asp?nodeID=349&sessID=&langage=1&myPage=Legal_Documentation&id=23890 (mit Videoaufzeichnung der Anhörung von August 2011; zT Spanisch, zT Englisch; enthält ua das Gutachten von Prof. Robert Wintemute über die Jurisdiktion des EGMR, langsam und deutlich gesprochen und sehr gut verständlich!)
http://vimeo.com/28419494 /(noch mehr von der Anhörung)
http://globalequality.wordpress.com/category/inter-american-commission-on-human-rights/
http://fearlessfathers.wordpress.com/2011/09/03/of-karen-atalas-plea-and-what-it-could-mean-for-father-rights-in-the-u-s/
Basisdokumente:
http://www.cidh.oas.org/basicos/english/basic3.american%20convention.htm (Amerikanische Menschenrechtskonvention)
- FPÖ lehnt Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Partner_innen ab
- Regenbogen Kindersegen
- Vaterfreuden für deutschen Bundestagsabgeordneten Michael Kauch
- Baker v. Nelson - Die höchstgerichtliche Ehedebatte in den USA vor 40 Jahren und heute
- Russische Fundamentalisten wollen Alaska zurück, um Christen vor "Sünde" zu schützen

