Im Fall Golinski v. United States Office of Personnel Management ist gestern das erstinstanzliche Urteil über die Verfassungswidrigkeit ergangen. Wie nicht anders zu erwarten, urteilte Bundesrichter Jeffrey S. White darin, dass Section 3 von DOMA, welche besagt, dass in einzelnen Bundesstaaten rechtsgültig geschlossene Ehen zwischen Personen des gleichen Geschlechts im Zusammenhang mit Bundesgesetzen nicht anerkannt werden, gegen das Gleichheitsgebot verstößt und daher verfassungswidrig ist.
Die Klägerin, Karen Golinski, ist Angestellte des District Courts des 9th District (Kalifornien). Sie ist mit ihrer Ehefrau seit über 20 Jahren zusammen. 1995 gingen die beiden eine registrierte Partnerschaft nach dem Recht von San Francisco ein, im August 2008 heirateten sie. Golinski beantragte bei ihrem Arbeitgeber in der Folge die Mitversicherung für ihre Frau, wie andere verheirateten Angestellte das auch tun. Der Arbeitgeber lehnte mit Hinweis auf die klare Gesetzeslage ab.
In einem für solche sozialrechtliche Streitigkeiten vorgeschriebenem Schiedsverfahren erkannte ein Richter bereits im Herbst 2009 DOMA Sect. 3 für verfassungswidrig und ordnete an, dass Golinski die Möglichkeit der Mitversicherung bekommen muss. Das für Personalangelegenheiten von Bundesbediensteten zuständige Office of Personnel Management (OPM) ordnete jedoch an, dass Golinskis Versicherungsantrag nicht bearbeitet werden darf.
In der Folge brachte Golinski zunächst einen Antrag auf Durchsetzung des Urteils und dann eine Klage auf Verfassungswidrigkeit von DOMA Sect. 3 ein. Auf Beklagtenseite trat, nachdem die Regierung Obama im Februar 2010 bekannt gegeben hat, dass sie das als verfassungswidrig erkannte Gesetz nicht länger verteidigen werde, eine Gruppe konservativer Kongressabgeordneter (BLAG) in das Verfahren ein.
In dem gestrigen Urteil wandte der Richter bei der Prüfung der Gleichheitswidrigkeit den einfachen Maßstab (rational basis) an, sah aber auch die Voraussetzungen für den erhöhten Maßstab (heightened scrutiny) als erfüllt an, da alle vier Voraussetzungen gegeben seien (Mitglied einer historisch unterdrückten Gruppe, Möglichkeit, einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten, Unveränderlichkeit des Merkmals und politische Machtlosigkeit).
Das gestrige Urteil im Golinsky-Verfahren ist nur eines in einer Reihe von derzeit in unterschiedlichen Instanzen anhängigen Verfahren über die Verfassungswidrigkeit von DOMA. Es ist zu erwarten, dass BLAG dagegen berufen wird und dass die Entscheidung schlussendlich vom Supreme Court der Vereinigten Staaten getroffen werden muss, sofern sich im Kongress nicht vorher eine Mehrheit für die Abschaffung von DOMA finden lässt.
Noch eine Anmerkung: Der Richter, der das gestrigen Urteil über die Verfassungswidrigkeit von DOMA gefällt hat, wurde unter Präsident George W. Bush nominiert.
Links: http://thinkprogress.org/lgbt/2012/02/22/430779/breaking-bush-appointee-finds-doma-unconstitutional/
http://metroweekly.com/poliglot/2012/02/domas-federal-definition-of-ma.html
http://metroweekly.com/poliglot/GolinskiVOPM.pdf
http://thinkprogress.org/wp-content/uploads/2012/02/doma-opinion.pdf
http://www.sfgate.com/cgi-bin/article.cgi?f=/c/a/2012/02/22/BA1T1NB5MR.DTL
http://holybulliesandheadlessmonsters.blogspot.com/2012/02/doma-ruled-unconstitutional-as-i-knew.html
http://lambdalegal.org/in-court/cases/golinski-v-us-office-personnel-management (Übersicht über den verfahrensrechtlich nicht ganz leicht überschaubaren Fall)
http://www.boxturtlebulletin.com/2012/02/22/42302
http://www.ggg.at/index.php?id=62&tx_ttnews[tt_news]=4211&cHash=8249fb123538eafd32dfe43dbccf5d70