Am 1. August 2001 trat in Deutschland das Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften in Kraft. Zum gab es die Möglichkeit für lesbische und schwule Paare, ihre Beziehung nach außen rechtlich verbindlich und bundesweit anerkannt zu schließen und eintragen zu lassen. Zuvor hatte es seit 1999 bereits die "Hamburger Ehe" gegeben, eine Initiative zweier offen schwuler Abgeordneter und der rot-grünen Koalition im Hamburger Senat, die aber eher Symbolcharakter und kaum handfeste Rechtsfolgen hatte. 04:43
Fast schon vergessen ist, dass die Bundesländer Bayern, Sachsen und
Thüringen versuchten, das Inkrafttreten durch ein abstraktes
Normenkontollverfahren vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht zu
stoppen. Noch nicht vergessen ist, dass es in einigen Bundesländern Jahre dauerte, bis Schwule und Lesben ihre Partnerschaft im gleichen Rahmen schließen konnten wie Heteros, nämlich auf dem Standesamt. So waren in Bayern bis 2009 ausschließlich Notare und Notarinnen für eingetragene Lebenspartnerschaften zuständig, in Baden-Würtemberg bis 2011 das Ordnungsamt.
Auch die inhaltiche rechtliche Gleichstellung musste im Laufe der Jahre mühsam erkämpft werden. Bei der Beschlussfassung im November 2000 wurden das Gesetz wegen des Widerstandes im Bundesrat in zwei Teile aufgespalten: das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), das jene überwiegend zivilrechtlichen Regelungen enthielt, für die keine Zustimmung des Bundesrates nötig war und das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz (LPartGErgG) mit unter anderem steuerlichen und dienstrechtlichen Regelungen, das wegen des Widerstandes der CDU/CSU-regierten Bundesländer nicht zustande kam. Dieses Gesetz wurde erst nach mehreren Anläufen und nachdem schwule und lesbische Paare wegen der Ungleichbehandlung zahlreiche Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten gewonnen hatten 2005 an die inzwischen nötigen Änderungen angepasst und beschlossen. Im Einkommenssteuerrecht sind eingetragene Lebenspartner_innen Ehegatt_innen gegenüber noch immer benachteiligt. Die CDU/FDP Bundesregierung begründet dies mit dem "besonderen Schutz der Ehe".
Was für das Familienglück ebenfalls noch fehlt, ist die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption. Stiefkindadoption ist für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland seit 2005 möglich.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) unterstützt Mitglieder (und Nichtmitglieder) nicht nur bei zahllosen Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die in unzählbaren kleinen Schritten die rechtliche Benachteiligung verringern sollen, sondern findet, dass die Zeit reif für die Ehe ist, so der Titel einer Konferenz, die am 30. Juli in Berlin stattfand.
Zur Statistik: Rund 23.000 gleichgeschlechtliche Paare haben sich seit 2001 in Deutschland verpartnern lassen, davon 11.000 im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Rund jede zehnte Lebenspartnerschaft wird wieder getrennt. Damit sind lesbische und schwule Beziehungen deutlich stabiler als die von Heteros, bei denen auf zwei geschlossene Ehen eine Scheidung kommt. Die deutschen Regional- und Lokalzeitungen, die im Jahr 2001 ungezählte Artikel über die erste "Homo-Hochzeit" in Stadt, Gemeinde oder Dorf brachten, berichten nun über die Rosenhochzeit (meist) schon gesetzterer schwuler oder lesbischer Paare.
Links: http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1972319/23-000-gleichgeschlechtliche-Paare-sind-verpartnert.html
http://www.epd.de/west/west_index_89984.html
http://www.lsvd.de/1635.0.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article1702147/Partnerschaft-Jede-zehnte-Homo-Ehe-wird-wieder-geschieden.html
http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article1975546/Und-auf-dem-Balkon-blueht-Maennertreu.html
http://www.16vor.de/index.php/2011/07/30/90-hom-ehe-geschlossen/