Rund ein Monat nach der Ankündigung des US Attorney General Eric Holder, dass die Regierung Section 3 von DOMA nicht länger vor Gericht verteidigen werde, da sie offensichtlich verfassungswidrig ist, gab es Meldungen, wonach die Einwanderungsbehörde ihre Mitarbeiter_innen angewiesen habe, die ausländischen gleichgeschlechtlichen Ehepartner_innen von schwulen, lesbischen oder bisexuellen US-Bürger_innen nicht länger abzuschieben, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung gegeben sind. Die Meldung wurde umgehend dementiert: es gäbe keine Änderung der offiziellen Abschiebungspolitik, nur Einzelfallentscheidungen. Die Einzelfälle scheinen nun aber erfreulicherweise mehr zu werden: Am 5. Mai griff Holder persönlich in einen Abschiebungsfall (Paul Wilson Dorman) ein und ordnete an, dass die Abschiebungsentscheidung aufgehoben und ihm der Fall zur Revision vorgelegt werde. Bereits einen Tag später setzte ein Einwanderungsrichter in New Jersey im Fall von Henry Valendia die unmittelbar drohende Abschiebung aus und vertagte die Fortsetzung des Verfahrens.
Paul Wilson Dorman ist irischer Staatsbürger und lebte bisher ohne Aufenthaltsgenehmigung in den USA. Er hat mit einem US-Bürger in New Jersey eine Civil Union geschlossen. Henry Valendia stammt aus Venezuela und lebt (ebenfalls ohne Aufenthaltsgegnehmigung) mit seinem US-Partner zusammen, den er 2010 in Connecticut geheiratet hat. Beide Paare haben nun, wie andere binationale Ehepaare auch, die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des Familienverhältnisses zu beantragen.
AG Holder hat die Einwanderungsbehörde in seinem Aufhebungsbeschluss aufgefordert, für die Fortsetzung des Verfahrens vier Fragen zu klären, die Professor Arthur Leonard (University of New York) in seinem Blog näher analysiert. 1. Gilt die Partei (also Paul Wilson Dorman) aufgrund der Civil Union oder Partnerschaft nach dem Recht von New Jersey als "Gatte"? 2. Würde die Partei für die Zwecke des US-Einwanderungsrechts (Immigration and Nationality Act) als "Gatte" gelten, wenn man sich DOMA wegdenkt? 3. Spielt der Zeitpunkt der Civil Union eine Rolle beim Antrag der Partei auf Ermessensentscheidung? 4. Könnte die Partei "unzumutbare Härte" geltend machen, wenn sie einen "qualifizierten Angehörigen" (qualified relative) hätte?
Section 3 von DOMA besagt, dass "Ehe" für die Zwecke des Bundesrechts nur eine Verbindung von Mann und Frau ist und dass "Gatte" (spouse) eine Person des entgegengesetzten Geschlechts bezeichnet, welche Ehemann oder Ehefrau ist. Eine strenge Wortinterpretation von Section 3 legt also nahe, dass es nur darum geht, was als "Ehe" gilt. Daher könnte man argumentieren, dass DOMA dann irrelevant ist, wenn es darum geht, dass eine Bundesbehörde eine Civil Union, eine eingetragene Partnerschaft oder möglicherweise sogar eine gleichgeschlechtliche Ehe für andere Zwecke als die Feststellung des Ehestandes oder Ehegattenstatus anerkennt.
Links: http://newyorklawschool.typepad.com/leonardlink/2011/05/startling-new-development-on-same-sex-couples-and-us-immigration.html
http://metroweekly.com/poliglot/2011/05/attorney-general-holder-vacate.html
http://www.metroweekly.com/poliglot/2011/05/henry-velandias-deportation-pr.html
http://www.justice.gov/eoir/vll/intdec/vol25/3712.pdf (der Beschluss von GA Holder)
http://www.stopthedeportations.com/
http://www.lgbtpov.com/2011/04/immigration-attorney-lavi-soloway-talks-about-the-confusion-for-binational-couples/
http://www.masliah-soloway.com/ms.bios.html